Donnerstag, 28.03.2024 12:42 Uhr

Ein Hoch den Richtern aus Weimar, Weilheim, Arnsberg

Verantwortlicher Autor: Joachim Scheuermann Weimar, Weilheim, 13.04.2021, 22:30 Uhr
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Weimar, Weilheim [ENA] Angesichts der bedauerlicherweise schweigenden Mehrheit der bundesdeutschen Richter – von den Staatsanwälten als Teile der Exekutive sei hier nicht die Rede – stechen die Richter, der Weimarer, der das Urteil in dem Verfahren 9 F 148/21 gesprochen hat, der Weilheimer in dem Verfahren 2 F 192/21 sowie die Richter der Kammer am VG Arnsberg wie hell leuchtende Kometen hervor.

Hier haben Juristen Rückgrat bewiesen und ein Zeichen für Vernunft gesetzt. Die Urteile in diesen Verfahren setzen sicht intensiv mit Gegenpositionen auseinander insbesondere mit der Tatsache, daß die Maßnahmen, die vermeintlich Leben retten sollen, auf der anderen Seite bei der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung zumindest eine mögliche Körperverletzung in physischer wie psychischer Hinsicht darstellen.

In diesen Fällen trägt die föderalistische Struktur Deutschlands positive Früchte, als daß sich Richter entgegen der medialen „Political Correctness“ - was nichts anderes bedeutet, als sich hinter Phrasen zu verstecken, um ja keine eigene Meinung vertreten zu müssen oder Gedanken darüber anzustellen, ob eine Maßnahme der Exekutive verfassungskonform ist oder nicht - positionieren.

Diesen Richtern gebührt der Große Verdienstorden am Bande der Bundesrepublik Deutschland ob ihres Eintretens für die demokratische Verfaßtheit dieses Landes und nicht dem Inhaber des Unternehmens, der vorgibt eine Impfung entwickelt zu haben, tatsächlich aber eine medizinische Behandlung unter das Volk bringt und öffentlich verkündet, daß er sich mit seinem eigenen „Impfstoff“ nicht behandeln lasse.

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