Sonntag, 13.10.2024 07:16 Uhr

Bürgergeld in der Realität-1

Verantwortlicher Autor: Lord Nicolaus Dinter Hamburg Veddel, 29.05.2024, 15:30 Uhr
Presse-Ressort von: Nicolaus Dinter Bericht 7426x gelesen
Elfenbeinturm
Elfenbeinturm  Bild: Lord Nicolaus Dinter

Hamburg Veddel [ENA] Hamburg – Berlin Nach einigen Diskussionen mit Mitmenschen, die sehr lange in ihrer Arbeit eingebunden sind, ist es interessant fest u stellen, dass deren Welt stehen geblieben ist. Landläufig als Betriebsblindheit benannt. Auch ich kann mich dem nicht entziehen.

Monetäre Auswirkungen des SGB auf Tarifverträge. Das SGB (Sozialgesetzbuch) dient eben Bürgergeld, Sozialhilfe, Hartz IV und Grundsicherung zu definieren und deren Anwendung. (Von mir kurz Sozialhilfe, Hartz IV genannt). Es gliedert sich in einzelne Bücher, deren Inhalt und Auslegung sich auch wieder sprechen können. Es besteht aus einer Vielzahl von „kann“ – Bestimmungen. Was im Einzelfall dazu führen kann, dass ein „Recht“ eingeklagt werden muss, respektive die Gleichstellung von Menschen.

Es dient aber eben auch als Grundlage für neue Tarifverträge. Und hier ist ein besonderes Augenmerk auf Bestandschutz zu richten. Viele, die einen „alten“ Arbeitsvertrag haben oder eben lange im Betrieb sind oder aus den Betriebsprozessen in die Rente geschickt wurden, kriegen die neuen Regeln fast gar nicht mehr mit. Ein Beispiel sei mal der Streik der Bundesbahn genannt, es hat 72 Stunden gedauert, um sich darauf zu einigen, dass neu eingestellte Lokführer, nur einen Stundensatz von 14,50 € per Stunde erhalten, aber Bestandslokführer, nach einem halben Jahr Streik, von 5.000,00 € Netto auf 6.000,00 € Netto rauf gestuft wurden, bei einer Verkürzung der Arbeitszeit und Neulokführer 42 Stunden Woche, erhalten.

Hier wäre eine Kommunikation der Arbeiter untereinander sehr Hilfreich. Diese Aufgabe hatten früher Gewerkschaften, sie sollten nicht nur vermitteln zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, sondern auch für eine Gleichstellung der Arbeit sorgen. Da das SGB, einen persönlichen Bedarf von 564,00 € im Monat zu Grunde legen, ergibt sich ein Mindestgehalt von ca. 1.350,00 € Netto für einen Arbeitnehmer, bei 160 Stunden im Monat. Das wiederum ergibt ein Mindeststundenlohn von 10,80 € per Stunde. In diesem Rechenbeispiel ist eine Durchschnittsmiete von 800,00 € warm angesetzt worden. Diese Zahlen werden von der Regierung festgesetzt, sie entsprechen weder dem wirklichen Bedarf noch der Realität, sie sind rein fiktive Zahlen.

Arbeitszeit im SGB und die Auswirkung auf die Tarifverträge. Nun ist das ein sehr spezielles Beispiel, anhand des Einflusses des SGB deutlich wird, ein weiteres ist die Festsetzung der Mindeststundenregel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dort ist der Mindeststundenlohn verankert und erweitert. Im SGB gibt es Paragraphen, die die „1 Euro Jobber“ Regeln. Hier wird nicht nach der Tatsächlich geleisteten Arbeit gefragt, sondern nach der definierten Arbeitszeit, die zur Berechnung des Gehaltes herangezogen wird. Hier im SGB, sind es 8 Stunden an 5 Tagen; gleich 160 Stunden im Monat. Das Prinzip wird im Überlassungsgesetz übernommen im Kern; also in der definierten Arbeitszeit.

Hier wirkt es sich aber so aus, dass der Arbeitgeber im Gegenzug zur Gewährung des Mindeststundenlohns, die Arbeitszeit definieren darf. Es gibt also ein Regelwerk, in dem der Zeitaufwand für Tätigkeiten definiert wird. Hier ein kleines Beispiel; in der Reinigungsbranche wird Reinigung auf den kleinsten Nenner gebrochen, also Schaufensterscheiben werden so gereinigt, dass es nur um das Glas Außen geht. Der Rahmen, die Fensterbank, der Boden vor dem Fenster sind Sonderleistungen. Für das Fenster wird die qm berechnet, hier gilt, nach unten abrunden. Nun ist es dem Auftraggeber überlassen, die Zeit oder eben das Geld für die Fläche zu definieren. In der Regel sind es ungefähr 3,00 – 5,00 € pro qm, die entlohnt werden.

Auch hier spielt der Erfolgsvertrag eine Rolle. Der Arbeiter muß aber im Gegenzug alles Leisten; bekommt aber nur das Vereinbarte bezahlte. Im Krankenhaus wird z.B. für die Bartrasur gerade mal 5 min. bezahlt, mehr Zeit ist nicht vorgesehen. Erfolgsvertrag (Dienstvertrag): Der volle Erfolg der geforderten Leistung wird bemessen. Werkvertrag: Der Aufwand dient als Grundlage. (Aufwand ist die reelle Zeit, die es bedarf, eine Aufgabe zu lösen) In dem oberen Beispiel kommt noch das Intervall hinzu, einmal im Monat, einmal in der Woche oder eben offene Definition.

Nun ist die Arbeitskraft aber angehalten einen Erfolg langfristig zu erzielen, das heißt, dass die Schaufensterscheiben 24/7 in einem einwandfreien Zustand gehalten werden müssen. Auch ist der Verschmutzungsgrad nicht Gegenstandes der Bezahlung. Mit anderen Worten, die Arbeitskraft braucht in einem Monat eine Stunde um ein Fenster in der Woche sauber zu halten, bekommt aber nur 5,00 € dafür, weil der Arbeitgeber es festsetzt, dass es unter normalen Umständen in 30 Minuten zu schaffen ist. Mehrarbeit oder die reale Zeit wird nicht weiter berücksichtigt; eben ein Erfolgsvertrag. (Zahlen dienen nur zur Verdeutlichung) In den Kliniken hat dank unserer umsorgenden Minister für Gesundheit, ein ähnlicher Katalog Einzug gehalten.

Nun ist die Arbeitskraft aber angehalten einen Erfolg langfristig zu erzielen, das heißt, dass die Schaufensterscheiben 24/7 in einem einwandfreien Zustand gehalten werden müssen. Auch ist der Verschmutzungsgrad nicht Gegenstandes der Bezahlung. Mit anderen Worten, die Arbeitskraft braucht in einem Monat eine Stunde um ein Fenster in der Woche sauber zu halten, bekommt aber nur 5,00 € dafür, weil der Arbeitgeber es festsetzt, dass es unter normalen Umständen in 30 Minuten zu schaffen ist. Mehrarbeit oder die reale Zeit wird nicht weiter berücksichtigt; eben ein Erfolgsvertrag. (Zahlen dienen nur zur Verdeutlichung) In den Kliniken hat dank unserer umsorgenden Minister für Gesundheit, ein ähnlicher Katalog Einzug gehalten.

Um es nochmals deutlich zu machen, die flexible festgesetzte Arbeitszeit des SGB (durch das Arbeit- und Wirtschaftsministerium) hat Einfluss auf die Tarifverträge in umgekehrter Weise, zu Ungunsten der Arbeitnehmer. Bestandsschutz. Im SGB gibt es keinen Bestandsschutz, in der Rente, die auch als Grundlage das SGB hat ebenfalls nicht; sofern noch nicht das Rentenalter erreicht wurde. Rentenbezieher dagegen genießen noch den Bestandsschutz. Bestandsschutz ist im BGB verankert und wird in einzelnen Bereichen ausgehöhlt.

Im neu eingeführten Bürgergeld, wird nur eine Schonfrist eingeräumt; zur Zeit von einem Jahr, danach muss alles runtergebrochen werden. Private Rentenversicherungen bleiben genauso wenig verschont, wie Wohneigentum. Die einzige Ausnahme ist Unwirtschaftlichkeit einer Transaktion oder eine Liquidierung von Wertgegenständen. Wohneigentum ist bis 80 qm geschützt, sofern sie billiger ist, als vergleichbaren Wohnmietraum. Hier kann der Unterschied minimal sein.

KWG und die Existenz. KWG heißt ausgesprochen Kreditwesensgesetz, es ist ein Regelwerk, das den Umgang der Banken mit Klienten und untereinander regelt. Hier wird auch das Existenzminimum festgestellt, damit eine Risikobewertung von Geschäften und Refinanzierungen vereinfacht. Dieses Werk gilt inzwischen nicht nur Bundesweit, sondern eben für die ganze EU. Nun schreibt das Werk ein Minimum an Nettoverdienst von ca. 2.500,00 – 2.750,00 € im Monat für den Haushaltsvorstand vor. Damit gilt ein Bürger als Kreditfähig, was die Risikobewertung minimiert. Die weite Ebene ist die Kreditwürdigkeit, die setzt sich aus dem Verhalten des Kunden in der Vergangenheit zusammen und seiner Persönlichkeit.

Das minimiert die Risikovorsorge für die Bank, für die Kreditgeschäfte. Die Abweichende Frage ist, wie kommt nun die EZB (Europäischen Zentralbank) auf ein Existenzminimum? Nun das ist relativ einfach, hier werden Wirtschaftsdaten erhoben, in verschiedenen Ebenen. Eine Ebene ist der Wohnraum, der Europaweit an Hand von effektiv abgeschlossenen Verträgen und Daten des Altbestandes errechnet wird. Hieraus wird ein Durchschnitt gebildet, der es ermöglicht, eine Prognose für die Kosten von Durchschnittlichem Wohnraum fest zu legen. Also reine Mathematik. Interessanter sind die Lebenshaltungskosten, die sind eben vielschichtiger.

Es wird nicht nur nach einem Durchschnittlichem Auto gefragt, sondern auch nach dem Aufwand für Lebensmittel oder Energiekosten. Zu einem liefern verschiedene Marktforschungsinstitute durch Langzeitforschung regelmäßig Daten des Verbrauches von registrierten Verbrauchern. Zum anderen werden Daten in einzelnen Gruppen an Hand von Produktionskosten und empfohlenen „Verbrauch“ betrachtet. Die errechneten Fakten, sind ziemlich nahe an der Realität, die Abweichungen kann zwar noch durch das individuelle Bedürfnis verzerrt werden und oder durch lokale Bedingungen, es darf aber durchaus als Ausgangspunkt von Betrachtungen der Realität genutzt werden.

Es ist aber nur ein Blick auf die zeitliche Vergangenheit, die auf die Gegenwart projektiert wird, aber für die Zukunft nur bedingt tauglich ist. Einflüsse über die Zukunft sind begrenzt überschaubar. Anmerkung. Auch hier sei vermerkt, dass ich nur einzelne Aspekte nehme, um sie zu betrachten. In der Vielzahl der nötigen Betrachtungswinkel, sind eben nur begrenzte Winkel überhaupt tragfähig für die allgemeingültige Realität. Für das runterbrechen auf ein Individuum, bedarf es mehr Details und Betrachtungsweisen. Eigentlich sollte eben diese Details in dem SGB weitgehendst geregelt werden, aber auch hier scheitern hin und wieder die Verfasser.

Die hier genannten Zahlen und Beträge sind die zurzeit gültigen Betrachtungsweisen von Gerichten und Banken, so wie Wirtschaftsberechnungen. Die heutige Regierung zieht aber selten diese Daten in Betracht, nicht um dem Bürger zu schaden, sondern um mehr Steuern zu generieren. Auch hier gilt, dass Betriebsblindheit ein weit verbreitetes Phänomen ist und nur durch Kommunikation auf verschiedenen Ebenen behoben werden kann. Auch sind hier Philosophen fehl am Platz, hier zählen Zahlen und Fakten. Wissenschaften bestehen aus Zahlen, nicht aus Philosophie, das hat schon Wilhelm Wundt 1878 ausgeschlossen. Elfenbeintürme sind schön an zu sehen, aber für den tägliche Lebenskampf überflüssig.

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von European-News-Agency können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.
Zurück zur Übersicht
Info.